Gesetzliche Krankenversicherung | 
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    Private  Krankenversicherung | 
  
  
    Arzt wird nach einem fest
    vorgeschriebenen Gebührensatz bezahlt.  | 
    Sachleistungs-
    Kostenerstattungs- 
    prinzip  | 
    Der Arzt kann je nach Leistung unter
    Berücksichtigung der Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen abrechnen.  | 
  
  
     Gesetzlich festgelegt
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     Umfang des Versicherungsschutzes
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     Kann – je nach Tarif – individuell
    vereinbart werden
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  Es gibt keinen Unterschied mehr
        nach dem Lebensalter: Alle Versicherten haben nur noch Anspruch auf einen geringen
        Festzuschuss. 
         
        Für Brillenfassungen und
        Kontaktlinsen ist kein Zuschuss mehr vorgesehen  
         
         
         
         
        Grundsätzlich keine
        Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherung. 
          
        Für Heilmittel z.B. Massagen oder
        Bäder hat der Patient 15% der Kosten zu tragen. 
          
        Behandlung im Rahmen der
        „wirtschaftlichen Behandlung- und Verordnungsweise“ durch Ärzte und
    Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind.. 
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  Zahnersatz       
       
       
       
       
       
      Brillen 
       
       
       
       
       
       
      Heilpraktiker  
       
       
       
       
	Heilmittel 
       
       
       
   
      Arztbehandlung
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  Prozentual, zusätzlich
        Höchstsummenbegrenzung möglich Leistung zw. 60% bis 100%. 
          
	 
	 Übernahme für Brillen und
        Kontaktlinsen bis zu 265,00  € alle 24 Monate, bei         
        Änderung der Sehstärke um
        0,5 Dioptrin auch 
        jährlich. 
           
        Unter den zugelassene
        Heilpraktikern freie Wahl Kostenübernahme 100%.  
          
          
        100% 
                 
        Übernahme 
          
          
     
        Behandlung als Privatpatient durch
        alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte.. Wechsel jederzeit ohne
    Überweisung möglich.
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     Auf Rezept der Vertragsärzte oder
        –Zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt.
    Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen.
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     Medikamente
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     Auf Rezept der Ärzte, Zahnärzte
    und ggf. Heilpraktiker alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel
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     Vorsorgeuntersuchung für Kinder in
        den erst sechs Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom
        Beginn des 45. LJ an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Untersuchung
        zur Früh-erkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie
    Zuckerkrankheit erst ab 35. LJ alle 2 Jahre.
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     Vorsorgeuntersuchung
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     Vorsorgeuntersuchung mindestens
        wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende
    Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung.
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     Festbeträge, Bagatellheilmittel,
        Zuschüsse Die Versicherten haben zu den
        Kosten von Behandlungen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
    eine Zahlung von 20% zu leisten
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     Hilfsmittel
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     Versichert sind Heilmittel, soweit
        sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind wie z.B. Hörgeräte,
    Kunstgelenk, Bruchbänder, etc. 100% Übernahme
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     Behandlung in zugelassenem
        Krankenhäusern, in das der Arzt einweist. Übernahme der Mehrkosten bei Wahl
        eines anderen Krankenhauses. Unterbringung in Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung der ersten 14
    Tage. Behandlungen durch die diensthabenden Ärzte. Allgemein Besuchszeiten..
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     Krankenhaus- 
      behandlung
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     Freie Wahl des Krankenhauses. Je
        nach Versicherungsschutz und ärztlicher Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder
        Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarzt) Individuelle Besuchszeiten.
        Bezahlung der Krankenhaus-Rechnung direkt durch die Versicherung. Eigene Sanitärzelle, Telefon,
    Radio, TV
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    Bis zur Versicherungspflichtgrenze
    70% das letzten Nettoeinkommens Nicht möglich  | 
    Einkommensausfall Beitrags- 
      rückerstattung  | 
    Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen
        möglich. Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens
        nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn
        Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld gezahlt wird Je nach Gesellschaft und Tarif wenn
    keine Leistungen in Anspruch genommen werden bis zu 6 Monatsbeiträge erstatt, bar  |